Kurzmeldungen in eigener Sache
Steuererklärungen 2024
In vielen Kantonen sind bis zum 31. März 2025 die Steuerunterlagen 2024 einzureichen. Gerne sind wir Ihnen hierzu behilflich. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, innert der angegebenen Frist die notwendigen Steuerunterlagen zusammen zu tragen, dann verlangen wir gerne für Sie bei der entsprechenden Behörde eine Fristerstreckung. Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Säule 3a
Der Bundesrat hat die Höchstabzüge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) ab 1. Januar 2025 neu festgesetzt:
- auf 7'258 Franken (bei Zugehörigkeit zu einer Einrichtung beruflicher Vorsorge),
- bzw. auf 36'288 Franken (ohne Zugehörigkeit zu einer Einrichtung beruflicher Vorsorge).