Kurzmeldungen in eigener Sache
Steuererklärungen 2021
In vielen Kantonen sind bis zum 31. März 2022 die Steuerunterlagen 2021 einzureichen. Gerne sind wir Ihnen hierzu behilflich. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, innert der angegebenen Frist die notwendigen Steuerunterlagen zusammen zu tragen, dann verlangen wir gerne für Sie bei der entsprechenden Behörde eine Fristerstreckung. Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Säule 3a
Der Bundesrat hat die Höchstabzüge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) ab 1. Januar 2021 neu festgesetzt:
- auf 6'883 Franken (bei Zugehörigkeit zu einer Einrichtung beruflicher Vorsorge),
- bzw. auf 34'416 Franken (ohne Zugehörigkeit zu einer Einrichtung beruflicher Vorsorge).